BFH, Urteil vom 11.3.2026, I R 13/25 (I R 4/13)
Zweistufige Gewinnfeststellung bei einer »Personengesellschaft & atypisch still«
1. Bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer Personengesellschaft dürfen die Besteuerungsgrundlagen der »Personengesellschaft & atypisch still« und diejenigen der Personengesellschaft nicht in ein und demselben Bescheid gesondert und einheitlich festgestellt werden. Ein derart zusammenfassender Bescheid ist rechtswidrig und im Falle der Anfechtung aufzuheben.
2. Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen gemäß § 139 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung ist die Erstattungsfähigkeit nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Beigeladene mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden war.
BFH, Urteil vom 18.12.2025, V R 34/23
Zur sogenannten Doppelberichtigung (»Berichtigungssequenz«) bei Insolvenzeröffnung
Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt,
hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.
BFH, Urteil vom 18.11.2025, VII R 31/24
Sicherheitsleistung keine Voraussetzung für wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens
1. Die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens hängt nach den Vorgaben der Verbrauchsteuersystemrichtlinie nicht von der Leistung einer Sicherheit ab.
BFH, Urteil vom 21.01.2026, VI R 25/24
Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
1. »Aufgrund der Corona-Krise« geleistet sind Beihilfen und Unterstützungen, wenn sie vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete individuelle Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.